Geschäftsbedingungen

1.Allgemeines
Diese Reparaturbedingungen gelten für sämtliche Reparaturmaßnahmen. Sie gelten auch für Reparaturen aufgrund eines Anspruchs aus gesetzlichem Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie soweit nachfolgend nicht anders angegeben.
2.Auftragserteilung
a) Aufträge werden schriftlich (Beilage bei der Sendung) oder per Email erteilt.
b) Einen eventuellen Anspruch aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht oder aus Garantie muss der Kunde bei Auftragserteilung anmelden und diesen unter Vorlage des Zahlungsbeleges oder anderer Unterlagen nachweisen.
c) Soweit keine ausreichende Fehlerbeschreibung vorliegt, gilt der Auftrag für alle Arbeiten, die ich für notwendig erachte, erteilt. Ich bin zur Behebung von Mängeln berechtigt, die sich während der Arbeiten zeigen, sofern die Behebung zum einwandfreien Funktionieren des zu reparierenden Gegenstandes notwendig ist. Ich bin nicht verpflichtet, den Gegenstand auf alle eventuell möglichen Mängel und Fehlfunktionen hin zu überprüfen.
d) Kann ich den auf den Webseiten aufgeführten Standardreparaturpreis nicht einhalten, wird zunächst von mir eine unverbindliche und kostenlose Reparaturkostenabschätzung abgegeben. e) Aufträge werden mündlich (per Telefon) erteilt.

3.Reparaturdurchführung
a) Ich bin berechtigt, die Reparatur in eigener oder fremder Werkstatt durchzuführen.
b) Reparaturtermine sind stets unverbindlich; die endgültige Reparaturzeit ergibt sich aus dem notwendigen Reparaturaufwand.
c) Jede Reparatur -auch Reparaturkostenabschätzungen!-, bedeuten Eingriffe in den Reparaturgegenstand. Es ist nicht immer möglich, nach einem solchen Eingriff den Zustand wiederherzustellen, der vor dem Eingriff geherrscht hat. Der Kunde hat daher kein generelles Recht auf Wiederherstellung des Originalzustandes.
4.Reparaturkosten und Zahlung
a) Kostenpflichtige Reparaturen werden entweder für die auf den Webseiten aufgeführten Standardreparaturpreise durchgeführt oder für die Beträge ausgeführt, die in den Reparaturkostenabschätzungen mitgeteilt wurden.
b) Reparaturen werden ausschliesslich gegen Vorkasse oder Nachnahme ausgeliefert.
5.Aufbewahrung und Abholung
a) Werden Reparaturen nicht innerhalb von fünf Wochen nach Mitteilung über die Fertigstellung zurückbeordert, verlange ich Lagerkosten. Ich hafte ab diesem Zeitpunkt nicht für Abhandenkommen und/oder Beschädigung des Reparaturgegenstandes oder Teilen von ihm, soweit mir kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist. Übersteigen die Lagerkosten den Zeitwert des Gerätes abzüglich der entstandenen Reparaturkosten, erlischt meine Aufbewahrungspflicht.
c) Handelt es sich bei dem Reparaturvorgang um eine nicht durchgeführte Reparatur, können nach fünf Wochen dem Kunden die Überprüfungskosten sowie die Entsorgungskosten in Rechnung gestellt werden. Eine weitere Aufbewahrungspflicht über die fünf Wochen hinaus besteht nicht.
6.Ansprüche aus Leistungsstörungsrecht bei kostenpflichtigen Reparaturen
a) Ansprüche wegen Mängeln bei kostenpflichtigen Reparaturen verjähren innerhalb von einem halben Jahr nach Benachrichtigung über die Fertigstellung der Reparatur.
b) Das Recht des Kunden beschränkt sich zunächst auf die Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Kunde Herabsetzung oder Vergütung oder Rückgängigmachung des Reparaturvertrages verlangen. Welcher der drei Möglichkeiten in Frage kommt, wird durch die Minderung des Nutzwertes des reparierten Gegenstandes bestimmt.
c) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden im Rahmen von Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen mich. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.
d) Ein Anspruch besteht nur, wenn der neue Mangel in direktem Zusammenhang mit dem bei der Reparatur behobenen Mangel oder den getätigten Arbeiten steht.
e) Normaler Verschleiss begründet keinen Anspruch, auch dann nicht, wenn er innerhalb des Gewährleistungszeitraumes aufgetreten ist.
f) Für Schäden, die an über die Cassette hinausgehenden Gegenständen (Abspielgeräte, Camcorder etc.) entstehen, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.
g) Die Haftung beschränkt sich auf den Ersatz der Cassette, für den Verlust ideeller Werte ist jede Haftung ausgeschlossen.
7.Haftung
a) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit mir nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachzuweisen ist.
b) Im Falle der Beschädigung des Gegenstandes bin ich zur kostenfreien Instandsetzung berechtigt. Soweit diese unmöglich oder mit unverhältnismässig hohen Kosten verbunden ist, ist der Zeitwert am Tage der Beschädigung zu ersetzen.
8.Gerichtsstandsvereinbarung
Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Sulingen. Dies gilt sowohl in dem Falle, in dem der Kunde Vollkaufmann ist als auch, wenn er dies nicht ist. Ebenso gilt der Gerichtsstand Sulingen, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.
9.sonstiges
Sollten einzelne Passagen dieser Bedingungen gegen geltendes Recht verstossen, so sind sie durch ähnlich lautende Passagen zu ersetzen, die dem Ursprungssinn der ersetzten Passage am nächsten kommen.


Stand 23.02.2018

Corinna Richter Cassetten-Klinik Schwaförden

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